Der Landesbehindertenrat befasst sich nur mit Spitzenfragen der Behindertenpolitik und der Behinderten-Selbsthilfe in NRW. Er bündelt die Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen im Lande und kann so ihren Forderungen und Ansprüchen allen öffentlichen und gesellschaftlichen Instanzen und Institutionen gegenüber stärkeren Nachdruck verleihen.
Dabei stellt der LBR das System der Freien Wohlfahrtspflege nicht in Frage, sondern ergreift da, wo Behinderte und chronisch Kranke im Wege der Selbsthilfe handeln wollen und können, ein. Der LBR strebt überdies eine enge Kooperation mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtsverbände an.
Der Landesbehindertenrat beschränkt sich in seiner Arbeit auf die Bedarfe und Probleme, die für alle Behinderten und chronisch Kranken im Lande oder große Gruppen von ihnen von gleichem Interesse sind.
Für die spezifischen Probleme bestimmter Behinderungsarten oder die Fragen bestimmter Verursachungen von Behinderungen oder bestimmer Arten der Selbsthilfearbeit sind die einzelnen Mitgliedsverbände zuständig, es sei denn, sie schalten den Landesbehindertenrat ein.
Jede Mitgliedsverband steht im übrigen frei, eine gegenüber dem LBR abweichende Meinung auch öffentlich zu vertreten.
Als beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragener rechtsfähiger Verein hat der LBR bei den politischen Organen des Landes weitgehend Anerkennung und Gehör gefunden. Seine Repräsentanten sind häufig zu Gast bei den politischen Organen des Landes: zum Beispiel zu Anhörungen der zuständigen Landtagsausschüsse, bei Gesprächen mit Abgeordneten, Problemerörterungen mit dem Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie).
Repräsentanten des Landesbehindertenrates wirken im pflegewissenschaftlichen Bereich mit.
Nach innen wird der Landesbehindertenrat tätig, indem er Informationen, die nur bei einem Teil der Mitgliedsverbände anfallen, aber für einen größeren Kreis von Interesse sind, an diesen weitergibt.
Damit schaft er die Gelegenheit zu eigenen Initiativen oder zum Beitritt oder zur Unterstützung gemeinsamer Aktionen.
Die Mitgleidsverbände sollen in die Lage versetzt werden, die politische und fachliche Wahrnehmung für Problembereiche zu schärfen, die sie nicht unmittelbar betreffen. Dadurch sollen sie die Gemeinsamkeiten der Lasten erkennen, und insbesondere die negativen Folgen einer immer unsozialer werdenden Marktwirtschaft für die Gesundheits- und Sozialpolitik.
Besonderes Aufgabenfeld ist zurzeit die Organisation der Zusammenarbeit aller örtlichen Selbsthilfe-Gruppen, damit diese auf kommunaler Ebene die regionale Zusammenarbeit entwickeln und koordinieren können.
Die regionalen "Behindertenräte" sind Ansprechpartner der Kommunen und für weitere Partner im Wohlfahrtsbereich.